Wird bei Arbeitslosigkeit weiter in die Rentenkasse eingezahlt?
Wird bei Arbeitslosigkeit weiter in die Rentenkasse eingezahlt? Bekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosen geld, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge auch dann in voller Höhe. Welche Unterlagen für kontenklärung? Erforderliche Unterlagen Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Aufrechnungsbescheinigungen) Geburtsurkunde bzw….
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