Was ist das besondere Kriterium bei der selbstandigen Tatigkeit nach 18 EStG?
Was ist das besondere Kriterium bei der selbständigen Tätigkeit nach 18 EStG? Als zusätzliches Abgrenzungsmerkmal zum Gewerbebetrieb ist es erforderlich, dass die Tätigkeit bzw. der Beruf in § 18 EStG ausdrücklich aufgeführt ist oder, soweit § 18 Abs. Charakteristisch für die freiberufliche selbstständige Tätigkeit ist die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers. Ist ein Designer Freiberufler? Freie…
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