Was bedeutet vorlaufige Entscheidung uber ihren Anspruch?
Was bedeutet vorläufige Entscheidung über ihren Anspruch? Vorläufige Entscheidung bezeichnet im deutschen Sozialrecht nach § 328 SGB III einen Verwaltungsakt über Leistungen der Arbeitsförderung, bei dem Leistungen vorläufig gewährt werden, ohne jedoch über den Antrag abschließend zu entscheiden. Wann Vorläufiger Rechtsschutz? Gegen einen Verwaltungsakt, der in Rechte des Bürgers eingreift, wird vorläufiger Rechtsschutz in der…
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