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Wann ist eine Knochenmarkbiopsie notwendig?
Eine Knochenmarkbiopsie wird nur durchgeführt, wenn ein Verdacht auf eine Erkrankung der Blutzellen oder der Blutbildung besteht. Dieser Verdacht ergibt sich meistens aus einer Blutuntersuchung nach einer Blutentnahme aus einer Vene oder aus der Fingerkuppe.
Wie funktioniert Knochenmarkuntersuchung?
Ein kleiner Kern intakten Knochenmarks wird mit einer speziellen Knochenmarksbiopsienadel entnommen und für die mikroskopische Untersuchung in kleine Abschnitte geschnitten. Beide Probenarten werden für gewöhnlich aus dem Hüftknochen (Beckenkamm) entnommen. Oft geschieht dies während eines einzigen Eingriffs.
Wie lange muss man auf das Ergebnis einer Knochenmarkpunktion warten?
Das Knochenmark wird zur Untersuchung ins Labor geschickt, wobei es je nach den angeforderten Untersuchungen mehrere Wochen dauern kann, bis alle Befunde vorliegen.
Wie lange dauert eine Knochenmarkpunktion?
Die Untersuchung kann ambulant durchgeführt werden und dauert meist nicht länger als 15 Minuten.
Wie wird eine Knochenmarkbiopsie durchgeführt?
Bei einer Knochenmarkbiopsie wird mit einer speziellen Stanznadel (z.B. „Jamshidi“) eine Kern- oder zylindrische Probe von Knochen und Knochenmark entnommen, bei der die dreidimensionale Struktur des Knochenmarks erhalten bleibt.
Ist die Probe aus dem Brustbein spürbar?
In seltenen Fällen, etwa wenn aufgrund starken Übergewichts des Patienten der Beckenknochen nicht mehr spürbar ist, wird die Probe aus dem Brustbein entnommen. Der Arzt setzt eine Hohlnadel am Knochen an und führt sie in das Innere ein.
Wie wird das Knochenmark entnommen?
Das Knochenmark wird meist aus dem hinteren Beckenkamm entnommen, da an dieser Stelle das Risiko für die Verletzung innerer Organe als gering eingestuft wird. In seltenen Fällen kann auch das Sternum (Brustbein) als Entnahmestelle verwendet werden, da es direkt unter der Haut liegt und leicht zugänglich ist.
Kann die Krankenkasse die Kosten für die Knochenmarkbiopsie übernehmen?
Bei begründetem Verdacht auf eine Erkrankung des blutbildenden Systems kann die Krankenkasse die Kosten für die Knochenmarkbiopsie unter Umständen übernehmen. Die Entscheidung hängt jedoch vom Einzelfall ab; Patienten können deshalb im Voraus mit ihrem Arzt und ggf. ihrer Krankenkasse über die Option der Kostenübernahme sprechen.