Inhaltsverzeichnis
- 1 Was tun wenn Zählerstand geschätzt wurde?
- 2 Kann ich den digitalen Stromzähler ablehnen?
- 3 Wer tauscht den Stromzähler aus?
- 4 Wann darf ein Zählerstand geschätzt werden?
- 5 Wie hoch ist die Grundgebühr für einen Stromzähler?
- 6 Ist ein Zwischenzähler erlaubt?
- 7 Wie finden sie die richtigen zählernummern?
- 8 Wie können sie ihren Zählerstand eingeben?
Was tun wenn Zählerstand geschätzt wurde?
Wenn Sie einen falschen Zählerstand mitgeteilt haben, dann ist der Sachverhalt recht einfach: Melden Sie den aktuellen Zählerstand und bitten Sie Ihren Stromanbieter, die Rechnung zu korrigieren. Es besteht allerdings die Gefahr, dass einige Stromanbieter Ihnen hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen (siehe hier).
Kann ich den digitalen Stromzähler ablehnen?
Kann ich den Einbau eines neuen digitalen Zählers ablehnen? Nein. Jeder Haushalt in Deutschland bekommt in den nächsten Jahren einen digitalen Stromzähler – ob er will oder nicht. Das sieht das Messstellenbetriebsgesetz vor.
Was kostet es einen zweiten Stromzähler zu setzen?
Die Kosten für den neuen Stromzähler sind gesetzlich begrenzt. Die Kosten für den Austausch liegen zwischen 23 EUR und 130 EUR und sind gesetzlich begrenzt. Sollte für den Einbau allerdings der Zählerschrank umgebaut werden müssen, dürfen auch höhere Kosten verlangt werden.
Was passiert mit den alten Stromzählern?
Um die Zählertechnik ins digitale Zeitalter zu bringen, erhalten die meisten Haushalte in den nächsten Jahren einen digitalen Stromzähler (Fachbegriff: moderne Messeinrichtung), der den alten, analogen Zähler ersetzt. Wer weniger Strom verbraucht, erhält eine moderne Messeinrichtung.
Wer tauscht den Stromzähler aus?
Grundsätzlich wird der Austausch des Stromzählers durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Sie müssen als Hausbesitzer also nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren. Sie können dem Austausch nicht widersprechen.
Wann darf ein Zählerstand geschätzt werden?
Erst wenn der Mieter auch bei den ordnungsgemäß angekündigten Ableseterminen nicht angetroffen wird, darf eine Schätzung der Zählerstände erfolgen (LG Berlin, Urteil vom 11.06.2007, Az.: 67 S 472/06).
Wann darf Stromverbrauch geschätzt werden?
„Der Versorger darf den Verbrauch nur schätzen, wenn er beispielsweise die Zählerräume zum Ablesen nicht betreten konnte und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, dies aber nicht getan hat“, erläutert Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale.
Sind digitale Stromzähler Pflicht?
Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler. Einige Haushalte müssen seit Februar 2020 die Ausrüstung mit intelligenten Messsystemen (auch „Smart Meter“ genannt) dulden.
Wie hoch ist die Grundgebühr für einen Stromzähler?
Die jährlichen Kosten für moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) sind gesetzliche gedeckelt und betragen maximal 20 Euro brutto. Für intelligente Messsysteme (Smart Meter) liegen die Kosten in Abhängigkeit vom Jahresstromverbrauch höher.
Ist ein Zwischenzähler erlaubt?
Grundsätzlich kann eine Erfassung über Zwischenzähler erfolgen, sofern dies vereinbart wird. Dabei kann der Vermieter diese selbst einbauen (lassen), da diese nicht mehr in den Bereich des EVU fallen. Allerdings müssen auch derartige Zähler, wenn Sie verwendet werden sollen, den Eichvorschriften entsprechen.
Ist der Zählerstand nicht zurückgesetzt?
Der Zählerstand an sich lässt keinen Rückschluss auf den Stromverbrauch zu. Denn er wird nie zurückgesetzt und zeigt auch nicht den Jahresverbrauch an, sondern einen durchlaufenden Wert. Hilfreich ist er nur dann, wenn Sie ihn notieren und dann erneut kontrollieren, z. B. nach einem Jahr, um den Jahresverbrauch herauszufinden.
Wie wird der Austausch des Zählers vorgenommen?
Der Austausch des Zählers wird von einem Messstellenbetreiber vorgenommen. Grundsätzlich ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) – in der Regel der örtliche Netzbetreiber – für den Einbau von modernen Messsystemen und intelligenten Messeinrichtungen zuständig.
Wie finden sie die richtigen zählernummern?
Wenn Sie ganz sichergehen wollen, finden Sie die Zählernummer auf Ihrer letzten Stromrechnung und, falls vorhanden, auf der Ablesekarte. Dann können Sie vergleichen. Insbesondere, wenn Sie mehrere Stromzähler haben (z. B. bei Wärmepumpenstrom), sollten Sie darauf achten, den jeweiligen Zählerstand der richtigen Zählernummer zuzuordnen.
Wie können sie ihren Zählerstand eingeben?
Ganz einfach und bequem können Sie Ihren Zählerstand mit nur wenigen Klicks im Kundenportal Meine EnBW eingeben. Sie kennen das Kundenportal Meine EnBW noch gar nicht und sind nicht registriert? Kein Problem. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie können sofort Ihren Zählerstand eingeben.