Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer braucht Paragraph 11 Tierschutzgesetz?
- 2 Was sagt der Paragraph 11 aus?
- 3 Wer darf als Hundetrainer arbeiten?
- 4 Wer stellt Sachkundenachweis aus?
- 5 Wie viel verdient man als Hundetrainer?
- 6 Wann braucht man keinen Sachkundenachweis für Hunde?
- 7 Was darf das Veterinäramt?
- 8 Was ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Nutzung von Tieren?
- 9 Was ist der Erlaubnisvorbehalt für Tierversuchen?
- 10 Welche Tiere sind vom Tierschutzgesetz erfasst?
Wer braucht Paragraph 11 Tierschutzgesetz?
Laut § 11 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes fällt jeder, der gewerbsmäßig ein Tier betreut, unter die Erlaubnispflicht. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses – ob Sie selbstständig sind und auf Rechnung arbeiten oder über die Minijobzentrale angemeldet sind – spielt dabei keine Rolle.
Was sagt der Paragraph 11 aus?
„Der 11er“ meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). §11 TierSchG. Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen.
Was kostet der Paragraph 11?
Kosten: Die Seminargebühr beträgt 545,00 € (inklusive Prüfung), die Schulungsordner kosten 138,00 € / Stück (inkl. Porto & Versand).
Wer darf als Hundetrainer arbeiten?
Es gibt weder eine geregelte Ausbildung noch staatlich anerkannte Diplome für Hundetrainer. Die Bezeichnung ist auch kein geschützter Begriff oder Beruf, so dass sich aus rechtlicher Sicht jedermann als Hundetrainer bezeichnen darf.
Wer stellt Sachkundenachweis aus?
Der Sachkundenachweis wird üblicherweise beim ortsansässigen Tierarzt oder dem Veterinäramt absolviert – zuständig ist nämlich die Landestierärztekammer. Online sind jedoch auf zertifizierte Prüfer & Hundetrainer zu finden, bei denen die Prüfung ebenfalls absolviert werden kann.
Was muss man machen um Hundetrainer zu werden?
Es existiert in Deutschland keine geregelte Ausbildung oder ein anerkannter Abschluss als Hundetrainer. Deshalb kann sich im Prinzip jeder Mensch, unabhängig seiner Kenntnisse, als Hundetrainer oder Hundetrainerin bezeichnen.
Wie viel verdient man als Hundetrainer?
Trainer in Vollzeit können bei regelmäßig stattfindenden Kursen mit etwa 1.000 € bis 1.500 € im Monat rechnen. Einige erfolgreiche Hundetrainer mit eigenen Schulen in Deutschland erreichen aber auch einen Verdienst zwischen 2.000 € und 4.000 €.
Wann braucht man keinen Sachkundenachweis für Hunde?
Klein-Hundebesitzer (deren Hunde unter 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg schwer sind) sind von der Sachkundenachweispflicht ausgenommen.
Wer bekommt den Sachkundenachweis Hund?
Jede*r Hundehalter*in, dessen Hund ausgewachsen größer als 40cm Schulterhöhe hoch ist.
Was darf das Veterinäramt?
Sind die Zustände einer Tierhaltung gravierend oder der Halter trotz Zusprache nicht einsichtig, dann ist der beste Weg, den Fall beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Bei dieser Behörde kann Anzeige wegen des Verdachts auf einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestellt werden.
Was ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Nutzung von Tieren?
Entsprechend wird die Nutzung von Tieren in vielen Fällen über einen Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalt gestellt. Zu nennen sind hier etwa die Genehmigung von Tierversuchen (§ 8) oder der Erlaubnisvorbehalt zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung oder dem Handel von Tieren (§ 11).
Wann ist das Tierschutzgesetz geändert worden?
Ausfertigungsdatum: 24.07.1972 „Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist“
Was ist der Erlaubnisvorbehalt für Tierversuchen?
Zu nennen sind hier etwa die Genehmigung von Tierversuchen (§ 8) oder der Erlaubnisvorbehalt zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung oder dem Handel von Tieren (§ 11). Wer also beispielsweise gewerbsmäßig mit Heimtieren handeln will, braucht dazu die Erlaubnis der Behörde.
Welche Tiere sind vom Tierschutzgesetz erfasst?
Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht wird und sich artgemäß bewegen kann (§§ 2, 2a). Vom Schutzbereich des Tierschutzgesetzes erfasst sind grundsätzlich alle Tiere, auch die wirbellosen.