Was gehort zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Was gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum? Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählen beispielsweise tragende Wände, das Dach, Haus- und Wohnungstüren, die Fassade, die Fenster und Ähnliches. Dies gilt auch für bestimmte Teile, die für den gemeinschaftlichen Gebrauch vorgesehen sind, beispielsweise die Zentralheizung, den Aufzug oder den Hausflur. Was ist Sondereigentum Was ist gemeinschaftliches Eigentum? Unter Wohnungseigentum versteht man…